Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

**Beitrags- und Gebührenordnung des Vereins der Hundefreunde Bernhausen und Umgebung e.V.**

Als PDF

 

**§1 Allgemeines**
Die Beitrags- und Gebührenordnung regelt die finanziellen Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem Verein der Hundefreunde Bernhausen und Umgebung e.V. (nachfolgend „Verein“). Sie ist Bestandteil der Vereinssatzung.


**§2 Mitgliedsbeiträge**
(1) Die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
(2) Mitgliedsbeiträge sind jährlich im Voraus zu entrichten.
(3) Bei Eintritt in den Verein im Laufe des Geschäftsjahres wird der Beitrag anteilig für die restlichen Monate des Jahres erhoben.
 

**§3 Gebühren für Kurse und Veranstaltungen**
(1) Für bestimmte Kurse, Seminare und Veranstaltungen können zusätzliche Gebühren erhoben werden.
(2) Die Höhe dieser Gebühren wird vom Vorstand festgesetzt und den Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt.
 

**§4 Ermäßigungen**
(1) Ermäßigungen auf Mitgliedsbeiträge und Gebühren können für Schüler, Studierende, Auszubildende, Arbeitslose und Rentner gewährt werden.
(2) Die Inanspruchnahme einer Ermäßigung muss durch geeignete Nachweise belegt werden.
 

**§5 Fälligkeit und Zahlungsweise**
(1) Die Mitgliedsbeiträge sind bis spätestens zum 31. Januar des jeweiligen Jahres zu entrichten.
(2) Gebühren für Kurse und Veranstaltungen sind spätestens zwei Wochen vor Beginn zu zahlen.
(3) Zahlungen sind auf das Konto des Vereins zu leisten.
 

**§6 Mahnverfahren**
Bei nicht fristgerechter Zahlung werden Mahngebühren erhoben. Details zum Mahnverfahren und den Gebühren sind in einer gesonderten Regelung festgelegt.
 

**§7 Anlage zu dieser Ordnung**

Die konkreten Werte der Mitgliedsbeiträge und Gebühren sowie eventuelle Ermäßigungen sind in einer Anlage zur Beitrags- und Gebührenordnung detailliert aufgeführt.
 

**§8 Inkrafttreten und Änderungen**
(1) Diese Ordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.
(2) Änderungen der Beitrags- und Gebührenordnung sowie der Anlage bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
---

 

Als PDF